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In der Ausbildung

Prüfungen und Zeugnisse

TTeile eines Puzzlespiels


Zu jeder Berufsausbildung gehören Prüfungen und Zeugnisse. Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet die Ausbildung. Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft darüber, welche Kompetenzen in der Ausbildung erworben wurden. Unser Tipp: Beschäftige dich schon zu Beginn deiner Lehre mit diesem Thema. Mach dir klar, wie wichtig alle Teilschritte deiner Ausbildung sind, damit du am Ende ein gutes Ergebnis hinbekommst.

Textanfang Prüfungen

Wie in der Schulzeit, so gibt es auch während der Ausbildung eine Reihe von Prüfungen zu bestehen. Dazu zählen die Prüfungen in der Berufschule und natürlich auch die Zwischen- und Abschlussprüfung der betrieblichen Ausbildung. Einiges Grundsätzliche dazu findest du hier auf dieser Seite der Industrie- und Handelskammern:

www.startindenberuf.de

 

Die Handwerkskammer Köln bietet in gut strukturierter Form weitere Informationen zu allen Fragen rund um Prüfungen in der Berufsausbildung an. Dazu gehören Fragen zur Anmeldung und Zulassung, zur Gesellenprüfungsordnung, zur Akteneinsicht in die Prüfungsunterlagen und zur Rechtsprechung:

Informationen zur Prüfung

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der Regel nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Für die Teilnahme an der Zwischenprüfung muss dich dein Ausbilder freistellen. An dem Ergebnis der Zwischenprüfung können du und dein Ausbilder ablesen, ob du das Ausbildungsziel bis zu diesem Zeitpunkt erreicht hast. Zwischen- und Abschlussprüfung unterscheiden sich insofern, dass die Zwischenprüfung nicht bestanden werden muss - die Abschlussprüfung schon.

Abschlussprüfung

Am Ende deiner Ausbildung steht die Abschlussprüfung. Du hast die Ausbildung erfolgreich beendet, wenn du die Abschlussprüfung bestanden hast. Der ausbildende Betrieb muss dich bei der zuständigen Stelle zur Abschlussprüfung anmelden und die Prüfungsgebühren zahlen. Wenn du die entsprechende Ausbildungszeit hinter dir hast, bist du berechtigt, die Abschlussprüfung zu absolvieren.

Wiederholung der Abschlussprüfung

Wenn du durch die Abschlussprüfung gefallen bist, kannst du dein Ausbildungsverhältnis um ein halbes Jahr verlängern und am nächsten Prüfungstermin teilnehmen. Wenn du erneut durchfällst, kannst du deine Ausbildung noch einmal um ein halbes Jahr verlängern. Du kannst deine Ausbildung also insgesamt um ein Jahr verlängern und die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Es genügt, dass du deinen Willen zur Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses vor Ablauf deines Ausbildungsvertrages deutlich äußerst. Mehr Infos dazu findest du hier:

Informationen zu Prüfungen im Handwerk

Textanfang Arbeitszeugnisse

Nach deiner Ausbildung hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Entweder kannst du dann ein einfaches Zeugnis bekommen mit Angaben, wie lange du im Betrieb warst und was du gemacht und gelernt hast. Oder aber du verlangst ein qualifiziertes Zeugnis, in dem du eine Beurteilung deiner Leistungen finden wirst. Keine Angst, dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich wohlwollend zu beurteilen – ohne zu Lügen.

 

Für jede weitere Bewerbung ist ein qualifiziertes Zeugnis besser, lass es dir schnell ausstellen, damit du es deiner nächsten Bewerbung beilegen kannst.

 

Bestimmt hast du schon von versteckten Bewertungen in den Arbeitszeugnissen gehört. Diese Bewertungen sind nicht mehr erlaubt, lassen sich aber oft auch nicht vermeiden. Die Handwerkskammern in NRW haben eine Übersicht mit den Floskeln und ihren Bewertungen in Netz gestellt (PDF, 116 kB):

Leitfaden zum Erstellen von Arbeitszeugnissen (PDF)