Logo: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  1. Home |
  2. Druckversion |
  3. Sitemap |
  4. Über JAAU |
  5. Begriffe A bis Z |
  6. Kontakt |
  7. Impressum
  1. a >
  2. A |
  3. Kontrast

In der Ausbildung

Rechte und Pflichten

TTeile eines Puzzlespiels


Wenn du einen Ausbildungsplatz bekommen hast, stellen sich viele neue Fragen. Was muss ich beim Unterzeichnen des Ausbildungsvertrags beachten? Welche Rechte und Pflichten habe ich in der Ausbildung? Wie ist das mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Wo bekomme ich persönliche Beratung bei Problemen?

Textanfang Ausbildungsvertrag

Jetzt wird's spannend. In den kommenden Wochen und Monaten lernst du deinen Beruf kennen. Bevor du den ersten Schritt in die Praxis tust, unterschreibst du deinen Ausbildungsvertrag. Wenn du noch unter 18 bist, brauchst du zusätzlich die Unterschrift deiner Eltern. Im Vertrag wird u. a. festgelegt:

  • wo die Ausbildung stattfindet
  • wie sie aufgebaut ist
  • wie lange sie dauert
  • wie viel du verdienst

Außerdem stehen darin folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Vertragspartner (sowohl von dir als auch von deinem Arbeitgeber)
  • Berufsbezeichnung und Ausbildungsziel
  • Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
  • Probezeit und Kündigungsfristen

Beigefügt ist häufig ein Ausbildungsplan, der deine Aufgaben beschreibt. Den unterzeichneten Ausbildungsvertrag bekommt die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer. Dort wird er überprüft und in ein Verzeichnis aufgenommen.

 

Wenn du nicht genau weißt, ob der Vertrag in Ordnung ist - hol dir Beratung, bevor du unterschreibst: Bei der örtlichen IHK, der Handwerkskammer oder bei der für deinen Beruf zuständigen Gewerkschaft hilft man dir gerne weiter.

Adressen der Industrie- und Handelskammern in NRW

Adressen der Handwerkskammern

DGB in NRW - Regionale Anlaufstellen

Textanfang Arbeitszeit, Fahrtkosten, Urlaub …

Neben dem Ausbildungsvertrag gibt es noch andere Bereiche, in denen du über deine Rechte und Pflichten Bescheid wissen solltest. Einen Ratgeber bietet die Handwerkskammer Köln. Hier gibt es eine Menge nützlicher Informationen über Arbeitszeit, Abmahnung, Fahrtkosten, Urlaub usw.

Ratgeber Ausbildungsrecht

 

Lieber Besserwisser als typischer Anfänger: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) beantwortet deine Fragen zum ersten Ausbildungstag. Du erfährst, wie lange die Probezeit sein darf, wie viel Urlaub dir zusteht und wer für Prüfungen zuständig ist:

Ausbildung in Stichworten

 

Zum Thema Recht hast du noch viel mehr Fragen? Dann solltest du es mit dem Online-Ausbildungsberater des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) versuchen. Er erklärt Begriffe rund um Arbeit und Ausbildung von A wie Abmahnung bis Z wie Zwischenprüfung:
DGB-Ratgeber – Deine Rechte

 

Eine Empfehlung für eilige Notfälle: Das Angebot „Dr. Azubi“ der Jugendorganisation des Deutschen Gewerkschaftsbundes beantwortet dir deine Fragen wochentags innerhalb von 24 Stunden. Wer Glück hat, findet die Lösung seines Problems bereits im Forum:
Dr. Azubis Onlineberatung

Textanfang Gesundheit am Arbeitsplatz

Dein Job geht dir ab und zu auf die Nerven? Komplett normal. Mit deinen Freunden verstehst du dich ja auch nicht jeden Tag gleich gut. Dein Job geht dir an die Gesundheit? Das ist nicht nur unangenehm, sondern richtig gefährlich! Schließlich arbeitest du, um zu leben, nicht um zu leiden.

Gesund arbeiten

Der Arbeitsschutz hat zwei erklärte Feinde: Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle. Im besten Fall treten sie überhaupt nicht auf. Wenn doch, hält der Arbeitsschutz die negativen Folgen so klein wie möglich. Im Zentrum der Anstrengungen steht die Gesundheit des Arbeitnehmers bei der Arbeit. Für bestimmte Gruppen - wie beispielsweise Jugendliche oder Schwangere - und für bestimmte Branchen - wie beispielsweise die Chemieindustrie - gelten besondere Regelungen.

Jugend und Arbeitsschutz

Arbeitsschutz? Kein Thema für mich! Wahrscheinlich denken viele Jugendliche so. Aber Arbeitsschutz ist viel mehr als nur die Beachtung von Sicherheitsvorschriften. Zum Arbeitsschutz gehören auch die Vermeidung von Stress oder ein cleveres Zeitmanagement. Das könnte auch für dich ganz nützlich sein. Denk nur mal an deinen letzten Ferienjob, an dein Betriebspraktikum oder einfach an deine Vorbereitung demnächst auf eine schwierige Klausur.

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW und die Arbeitsschutzverwaltung NRW haben zum Thema Jugend und Arbeitsschutz diesen Internetauftritt ins Netz gestellt, den du dir ansehen solltest:
www.take-care.nrw.de

MobbingLine NRW Beratungsservice rund um das Thema Mobbing.

Nicht jeder Krach, jede Streiterei oder Ungerechtigkeit ist Mobbing – doch, wenn Du das Gefühl hast, am Arbeitsplatz oder in der Berufsschule gemobbt zu werden, solltest Du Dir Hilfe holen.
Qualifizierte Beratung oder allgemeine Serviceauskünfte, wie z.B. die Adressen der für Dich geeigneten Beratungstellen erhältst Du durch die MobbingLine NRW und das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung, Nordrhein-Westfalen direkt.
MobbingLine NRW: Tel. 01803 100 113*)
montags bis donnerstags von 16 bis 20 Uhr qualifizierte Beratung.
Nordrhein-Westfalen direkt, das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung: Tel. 01803 100 110*)
Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr
*) 9 ct/Min aus dem deutschen Festnetz - Mobilfunk max. 0,42 €/Minute
www.mobbingline.nrw.de

Mutterschutz

Nicht krank, aber - in Grenzen - schonungsberechtigt sind werdende und frisch gewordene Mütter. Wenn du schwanger bist, darfst du bestimmte körperliche Arbeiten nicht mehr durchführen. Außerdem kann dein Arbeitgeber dir nicht kündigen. Sechs Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz. Dann ist für etwa drei Monate Pause für die Arbeit im Betrieb - dein Gehalt wird in dieser Zeit aber weitergezahlt.
Informationen zum Mutterschutz

Textanfang Persönliche Hilfe und weitere Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit

Hier nach Leistungen fragen, dort einen Antrag stellen. Unterstützung kann ganz schön unpersönlich sein! Aber es geht auch anders: Beim Psychologischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit findest du eine persönliche Ansprechpartnerin bzw. einen persönlichen Ansprechpartner. Dein Berufsberater kann dich zum Psychologischen Dienst vermitteln. Im Gespräch geht es darum, dass du mehr Klarheit über dich und deine Situation gewinnst. In einigen Fällen werden auch Tests durchgeführt, um dein Fähigkeitsprofil zu überprüfen. Mit einem Merkblatt informiert die Bundesagentur für Arbeit über die verschiedenen Beratungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene.

Beratungsangebote der Bundesagentur für Arbeit für Jugendliche (PDF)