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In der Ausbildung

Versicherung

TTeile eines Puzzlespiels


Während der gesamten Zeit deines Lebens wirst du von Versicherungen begleitet. Versicherungen dienen dazu, die Risiken abzusichern, denen du dich in deinem Leben notgedrungen aussetzt. Es gibt Pflichtversicherungen und freiwillige Angebote. Bei vielen Versicherungen beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Zahlungen, andere kannst du nur privat abschließen und finanzieren.

 

Hier bekommst du erste Hinweise auf ein wirklich sehr komplexes Thema. Nimm dir auf jeden Fall Zeit dafür, damit es später kein böses Erwachen gibt.

Textanfang Rente

Gesetzliche Rente

Zugegeben – bis 67 ist es noch lange hin. Als Auszubildender musst du ab einem bestimmten Verdienst dennoch Rente zahlen. Das ist Pflicht. Du stehst aber nicht allein damit. Und so funktioniert die Pflichtversicherung: Du zahlst einen Beitrag, der automatisch vom Bruttolohn abgezogen wird. Dein Arbeitgeber gibt noch einmal den gleichen Betrag dazu. Mit der Zahlung erwirbst du Ansprüche, die du als Rentnerin bzw. Rentner geltend machen kannst.

 

Wenn die Ausbildungsstelle dein erster fester Arbeitsplatz ist, meldet dich dein Arbeitgeber bei der Landesversicherungsanstalt für Arbeiter oder der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an. Von dieser Einrichtung erhältst du deinen Sozialversicherungsausweis und deine Sozialversicherungsnummer. Und du bekommst regelmäßig deinen Sozialversicherungsnachweis zugesandt. Bitte bewahre all diese Unterlagen sorgfältig auf. Du brauchst sie später immer wieder.

 

Mehr zur Rente erzählen dir Jana, Tim, Roland, Jenny und Jonas bei „Rentenblicker“, einer Seite der Deutschen Rentenversicherung:

Rentenblicker der Deutschen Rentenversicherung

Rente für Berufsanfänger – Infos der Verbraucherzentrale NRW

Waisenrente

Wenn du einen deiner Elternteile verloren hast oder Vollwaise bist, bekommst du Waisenrente. Wer genau berechtigt ist und was du tun musst, um die Zahlungen zu erhalten, erfährst du auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:

Infos zur Waisenrente

Betriebliche Altersversorgung

Neben der gesetzlichen Rente gibt es in manchen Unternehmen noch die betriebliche Altersversorgung. Entweder zahlen Arbeitgeber für ihre Angestellten in eine Versicherung ein. Oder die Angestellten lassen einen Teil ihres Gehalts in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Betriebsrente wird später zusätzlich zur gesetzlichen Rente ausgezahlt. Am besten fragst du einfach mal nach, ob dein neuer Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet. Irgendwann einmal ist das bares Geld! Ausführliche Informationen findest du in der Broschüre „Betriebliche Altersversorgung. Die Grundlagen. Die Förderung“, die du hier herunterladen kannst (PDF, 400 kB):

Broschüre zur Betrieblichen Altersvorsorge

Private Vorsorge

Die private Vorsorge ist das dritte Standbein unseres Rentensystems. Diese sogenannte „Riester-Rente“ kannst du bei Banken und Versicherungen abschließen. Sie werden vom Staat gefördert, das heißt finanziell unterstützt. Fragen zum Thema Rente beantwortet das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter 01805 – 67 67 10 von Montag bis Donnerstag, 8 bis 20 Uhr.

 

Für alle Fragen der Altersvorsorge gibt es einen ständig aktualisierten Internetauftritt mit allen wichtigen Informationen dazu:

Infos zur Altersvorsorge

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die kostenlos beraten – und zwar online.

Textanfang Sozial- und Privatversicherungen

In der Broschüre „Unsere Sozialversicherung“ erhältst du einen Einblick in das Thema Sozialversicherung und lernst deine Rechte und Pflichten kennen. Die Broschüre kannst du gratis bestellen unter:

Unsere Sozialversicherung – Bröschüre für junge Leute